3. Preise, Rechnungsstellung
3.1 Die Lieferantenpreise sind Höchstpreise frei unserem Werk. Sie schließen die Kosten von Fracht, Zoll, Verpackung, Versicherung, Spesen und Umsatzsteuer ein.
Nachträgliche Preiserhöhungen des Lieferanten sind ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Vergütungsansprüche des Lieferanten für Angebote oder Bemusterungen.
3.2 Lieferantenrechnungen sind uns jeweils zweifach und getrennt von den Lieferungen zu übersenden. Wir können innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von Rechnung
und mangelfreier Ware mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug bezahlen.
4. Beschaffenheit, Abnahme, Verjährung von Mängelansprüchen
4.1 Zusätzlich zu den im Liefervertrag, Angebot und/oder Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen gelten für die Bestimmung der Beschaffenheit der
Vertragsprodukte/Leistungen die betreffenden Angaben des Lieferanten in seinen Prospekten, Katalogen und anderen uns zugänglichen Schriftstücken sowie in seiner
Werbung als vereinbart. Zu der vereinbarten Beschaffenheit gehört ferner, dass die Vertragsprodukte/Leistungen dem Stand der Technik, meisterhafter Werkstattarbeit,
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dem vorgesehenen Verwendungszweck, der erforderlichen Produktsicherheit und den jeweils gültigen gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften
(Gerätesicherheitsgesetz, DIN-Normen, EG-Richtlinien usw.) entsprechen. Der Lieferant garantiert uns, dass seine in Satz 1 erwähnten Angaben zutreffen und die
Vertragsprodukte/-leistungen den in Satz 2 aufgeführten Kriterien entsprechen.
4.2 Der Lieferant hat eine sorgfältige - auch auf Produktsicherheit und Umweltverträglichkeit erstreckte - Qualitäts- und Warenausgangskontrolle unter Beachtung
der Norm DIN ISO 9001 durchzuführen.
4.3 Annahme, Abnahme und/oder Bezahlung der Vertragsprodukte/-leistungen durch uns bedeuten kein Anerkenntnis ihrer Mängelfreiheit sondern erfolgen stets unter
dem Vorbehalt der Prüfung von Beschaffenheit und Menge. Die Untersuchungsfrist nach § 377 HGB beträgt mindestens zwei Wochen ab Wareneingang, die Rügefrist eine
Woche nach Entdeckung eines Mangels.
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