9. Rechtsmängel

9.1 Wir haften lediglich dafür, dass die Lieferware im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter ist. Im Fall eines Rechtsmangels sind wir innerhalb der in Ziff. 8.8 genannten Frist verpflichtet, nach unserer Wahl ein entsprechendes Nutzungsrecht zu erwirken oder die Lieferware auszutauschen.

9.2 Die Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schutzrechtsverletzung durch Veränderung der Lieferware, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder in anderer Weise zu vertreten hat, wenn der Kunde uns nicht über geltend gemachte Ansprüche eines Dritten unverzüglich schriftlich unterrichtet, wenn der Kunde die Verletzung gegenüber dem Dritten anerkennt oder wenn der Kunde den Dritten im Fall der Nutzungseinstellung nicht darauf hinweist, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

10. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

10.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.

10.2 Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen.

10.3 Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten.