5.2 Sofern keine Montagefestpreise vereinbart sind, rechnen wir Montagearbeiten zu unseren jeweils gültigen Montagesätzen ab. Montagefestpreise erstrecken sich nur auf die vereinbarten Arbeiten. Zusätzliche Arbeiten und von uns nicht zu vertretende Wartezeiten rechnen wir zu unseren Montagesätzen ab.

5.3 Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen ohne Abzug sofort in EURO zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und auf Kosten des Kunden an.

5.4 Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.

6. Vereinbarte Montage

Ist Aufstellung/Montage vereinbart, hat der Kunde uns auf seine Kosten rechtzeitig zu stellen: Hilfspersonal und Facharbeiter in erforderlicher Zahl und

Qualifikation, Beleuchtung, Antriebskraft, Pressluft, Wasser, Schweißstrom usw. sowie Heizung einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, die erforderlichen Vorrichtungen (wie Hebezeuge, Schweißgeräte), einen verschließbaren Raum zur Lagerung von Material, Werkzeug und Kleidung während der Montage sowie angemessene sanitäre Anlagen.

7. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung

7.1 Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen und vorbehaltlosen Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.

7.2 Weiterveräußern darf der Kunde Vorbehaltsware - im ordnungsgemäßen Geschäftsgang - nur, wenn er seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet oder sonst wie belastet hat.